Komplementäres

Probleme schaffen, wo keine sind

Autor: Herbert Schwabl, SVKH

Bis am 27. August 2025 läuft beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Vernehmlassung zur Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln. Die vom BAG vorgesehene Einführung obligatorischer Sicherheitsmerkmale auf Arzneimittelverpackungen scheint auf den ersten Blick eine hehre Absicht zu verfolgen: mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Massnahme als unnötige Bürde, ja fast schon als Schildbürgerstreich für den Schweizer Markt. Schliesslich bestätigt selbst der Bundesrat, dass in unseren offiziellen Vertriebskanälen keine gefälschten Medikamente kursieren. Wozu also dieser Aufwand? Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier EU-Vorschriften übernommen werden, ohne die hiesigen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung wären beträchtlich. Besonders Firmen, die in der Schweiz und für die Schweiz produzieren, würden abgestraft. Lokale Hersteller müssten mit einmaligen Kosten von 1,5 bis 6 Millionen Franken., plus pro Packung zwischen 15 und 60 Rappen Mehrkosten rechnen. Dieser Mehraufwand würde zudem nicht mal abgegolten. Für etliche Produkte, die heute unter 1.50 Franken im Fabrikabgabepreis liegen, könnte diese zusätzliche Last das wirtschaftliche Aus bedeuten. Die logische Konsequenz: Diese Medikamente verschwinden vom Markt und Versorgungsengpässe verschärfen sich.

Deshalb ist es zwingend notwendig, dass OTC-Arzneimittel und insbesondere Komplementär- und Phytoarzneimittel vom Obligatorium ausgenommen werden. Ansonsten wird die Arzneimittelvielfalt weiter bedrängt und die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten. Wir brauchen einen pragmatischen Ansatz, der die Schweizer Eigenheiten respektiert und kein weiteres kostspieliges Bürokratiemonster.

SVKA

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