Alles neu seit 1. Juli?
Anpassung des Vertriebsanteils
Autor: Gregory Nenniger, pharmaSuisse
Anpassung des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente: Auswirkungen auf Patienten und Prämienzahler ab Juli 2024
Anpassung des Vertriebsanteils Die vom Bundestrat beschlossene Anpassung des Vertriebsanteils von rezeptpflichtigen Medikamenten ist seit 1. Juli 2024 in Kraft. Sie hat nicht nur direkte Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, sondern auch auf die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
Notwendige Anpassung des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente: Bekämpfung von Fehlanreizen und Kostensteigerungen ab Juli 2024
Die Anpassung des Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten war notwendig, weil das bisherige Abgeltungsmodell für die Vertriebskanäle insofern einen Fehlanreiz schuf, da der Vertriebsanteil für die Abgabe von teur(er)en Medikamenten höher war als bei günstigeren Medikamenten. Somit hatten die Vertriebskanäle wenig finanziellen Anreiz, das günstigere Medikament abzugeben. Ausserdem wurde der Vertriebsanteil seit seinem Inkrafttreten vor über 20 Jahren (2001) nicht mehr angepasst. Die Kosten, die er decken muss, sind aber weiterhin gestiegen.
Wie ist der neue Vertriebsanteil gestaltet?
Apotheken, Arztpraxen und Spitäler erhalten seit dem 1. Juli denselben Vertriebsanteil, unabhängig davon, ob ein Originalpräparat, Generikum oder Biosimilar abgegeben wird. Zudem wird der preisbezogene Zuschlag für Medikamente um die Hälfte reduziert, wodurch es jetzt nur noch zwei Preiskategorien statt der bisherigen drei gibt. Auch der fixe Zuschlag pro Packung wird angepasst. Neu gibt es nur noch drei Preisklassen und nicht mehr sechs. Das führt dazu, dass weniger grosse Preissprünge entstehen.
Was bedeutet der neue Vertriebsanteil für die Patientinnen und Patienten?
Die Anpassung betrifft nur die Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, also von der Krankenkasse bezahlt werden. Von den Preisänderungen betroffen sind hier primär die rezeptpflichtigen Medikamente (Abgabekategorie A und B). Mit der Revision des Vertriebsanteils bei den Medikamenten, die von den Krankenkassen bezahlt werden, werden rund zwei Drittel der Medikamente günstiger, etwa ein Drittel teurer.
Was bedeutet der neue Vertriebsanteil für die Apothekenteams?
Es kommt zu Preisänderungen bei den Medikamenten. Von einer Preiserhöhung betroffen sind die günstigeren Medikamente, da für diese der Vertriebsanteil bis anhin nicht kostendeckend war. Im Gegenzug werden jedoch Medikamente ab 30 CHF günstiger. Das gilt es nun den Patientinnen und Patienten zu erklären. Vermutlich wird das zu Beginn einen zeitlichen Mehraufwand mit sich bringen. Wir rechnen aber damit, dass Rückfragen bis Ende Jahr deutlich zurückgehen.
Wie erklärt man Patientinnen und Patienten, dass günstige Medikamente teurer werden müssen, damit Kosten gespart werden können?
Dank dem neuen Vertriebsanteil wird vermieden, dass teurere Medikamente aufgrund höherer Zuschläge bei der Abgabe bevorzugt werden. Allerdings kann dieser Fehlanreiz nur vermindert werden, wenn der Zuschlag für günstigere Medikamente erhöht wird. Da teurere Medikamente insgesamt weniger verkauft werden (ca. 36 %) als günstigere Medikamente (ca. 64 %), könnten beträchtliche Einsparungen von einigen Millionen erzielt werden. Siehe dazu auch den Vergleich der beiden Abgeltungsmodelle.
Wie steht der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse zum neuen Modell?
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst diese Anpassung, die die Fehlanreize korrigiert und die gezielte Förderung von wirkstoffgleichen Medikamenten ermöglicht – und somit konkrete Massnahmen gegen die steigenden Gesundheitskosten ergreift. Zusammen mit den Verbänden curafutura, FMH, APA, und H+ unterstützen wir den Entscheid des Bundesrats und haben uns mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) für diese Konsens-Lösung eingesetzt.
Bisheriges Abgeltungsmodell (von 2001 bis 30. Juni 2024):
Fabrikabgabepreis (Untergrenze) in CHF | Fabrikabgabepreis (Obergrenze) in CHF | Preisklasse | Preisbezogener Zuschlag (in %) | Packungsbezogener Zuschlag (in CHF) |
---|---|---|---|---|
0 | 4.99 | 1 | 12 % | 4 |
5 | 10.99 | 2 | 12 % | 8 |
11 | 14.99 | 3 | 12 % | 12 |
15 | 879.99 | 4 | 12 % | 16 |
880 | 2569.99 | 5 | 7 % | 60 |
2570 | ∞ | 6 | 0 % | 240 |
Neues Abgeltungsmodell seit 1. Juli 2024:
Fabrikabgabepreis (Untergrenze) | Fabrikabgabepreis (Obergrenze) | Preisklasse | Preisbezogener Zuschlag (in %) | Packungsbezogener Zuschlag (in CHF) |
---|---|---|---|---|
0 | 7.99 | 1 | 6 % | 9 |
8 | 4720.99 | 2 | 6 % | 16 |
4721 | ∞ | 3 | 0 % | 300 |
Welche Kosten deckt der Vertriebsanteil bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten?
Konkret umfasst der Vertriebsanteil die Logistikkosten, die beim Transport der rezeptpflichtigen Medikamente zu den Apotheken, Arztpraxen und Spitälern anfallen. Bei diesem Preis mitgerechnet werden beispielsweise die Aufwände für die Lagerhaltung, ausstehende Guthaben sowie Kapital-, Transport-, Infrastruktur- und Personalkosten. Alle Elemente, die diesen Anteil ausmachen, sind gesetzlich definiert (Art. 67 KVV und Art. 38 KLV) und gelten für alle Leistungserbringer, die diese Medikamente abgeben. Dazu zählen Apotheken, Arztpraxen und ambulante Spitaldienste.
Mit welchen Einsparungen ist dank dem neuen Vertriebsanteil zu rechnen?
In einer ersten Phase darf mit Einsparungen von rund 60 Millionen Franken gerechnet werden. Aufgrund der bevorstehenden Aufnahme weiterer Generika und Biosimilars in die Spezialitätenliste (SL) wird das Einsparpotenzial in den nächsten Jahren zusätzlich wachsen. Insgesamt kann mit beträchtlichen Einsparungen von mehreren Millionen Franken gerechnet werden. Damit leistet die Apothekerschaft einen wichtigen Beitrag, um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen und gleichzeitig die hohe Qualität der Versorgung in der Schweiz weiterhin sicherzustellen.
Korrespondenzadresse
Abteilung Tarife, Daten und Digitalisierung
pharmaSuisse
E-Mail: Tarife@pharmaSuisse.org
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